Wahlkampf 2013

Rechtswidriger Einsatz ausländicher Polizisten bei Castorprotesten: ZeugInnen gesucht!

10.11.2010: Viele Fotos und Filmaufnahmen sowie eindeutige Zeugenaussagen belegen, dass ausländische Polizisten aus Frankreich und Kroatien rechtswidrig eingesetzt wurden. Christian sucht nach weiteren ZeugInnen und Foto- und Kameraaufnahmen!

  
 

Ein französischer Polizist greift gewalttätig einen Demonstranten an

Fotos zeigen französische CRS-Gendarmisten mit Teleskop-Totschlägern beim gewaltsamen Räumen eines Bahngleises am vergangenen Wochenende im Wendland zusammen mit Bundespolizisten (vgl. Arm-+Brustwappen) (Fotograf: Christian Jäger). Außerdem liegen hier zahlreiche Hinweise auf den Einsatz polnischer und kroatischer Polizisten sowie der Bundeswehr vor.

Dazu Hans-Christian Ströbele:

"Ich verlange von der niedersächsischen Landesregierung und der Bundesregierung unverzüglich rückhaltlose Auskunft über die Bundeswehr-Beteiligung und über den aktiven Einsatz ausländischer Polizisten gegen die Castor-Demonstranten am vergangenen Wochenende.

Ausländische Polizisten haben in Deutschland keinerlei Eingriffsbefugnisse. Schreiten sie gleichwohl - und gar gewaltsam - hierzulande gegen Grundrechtsträger ein wie offenbar am vergangenen Wochenende zusammen mit Bundespolizisten, so ist dies als Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz augenscheinlich rechtswidrig. Außerdem dürfen Bundespolizisten derlei nicht sehenden Auges zulassen, sondern müssen dies unterbinden."

Diese und ähnliche Fotos belegen diesen Umstand:

twitpic.com/356w0q/full

www.flickr.com/photos/boeseraltermannberlin/5158290151/sizes/o/in/photostream

Über den hier dokumentierten Fall hinaus sollen auch weitere Polizeikräfte aus anderen Ländern Seite an Seite mit deutschen Polizisten tätig geworden sein - informellen Berichten zufolge sollen Polizisten aus Polen, Frankreich und Kroatien mitgewirkt haben. Ich selbst war nicht vor Ort und habe keine eigenen Beobachtungen gemacht.

Christian hat dazu eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt:

"Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwesenheit ausländischer Polizisten und deren Einsatz gegen Demonstranten im Wend-land bei den Protesten vom 6. bis 9.11. gegen den letzten Castor-Transport an der Seite von Bundes- und Länderpolizei (bitte vollständige Auflistung nach Polizisten-Zahlen, Herkunfts-staaten, deutscher Partner-Polizeien, Einsatzzeiten und-orten, Art sowie Umfang ihres Tätig-werdens, Anwendung unmittelbaren Zwangs) und ihre eigenen unvollständigen und falschen Informationen und Auskünfte dazu gegenüber dem Deutschen Bundestag, so z.B. in der Sitzung des Innenausschusses am 10. 11. 2010, und welche Konsequenzen zieht sie aus der gewaltsamen Anmaßung deutscher Ho-heitsrechte für eine Anwesenheit und Beteiligung ausländischer Polizisten bei zukünftigen polizeilichen Großeinsätzen sowie dienstrechtlicher Art gegenüber den Verantwortlichen?"

Zum heutigen Rechtfertigungsversuch des Bundesinnenministeriums stellt Christian Ströbele fest:

1. "Das Innenministerium verhält sich wie ein ertappter Sünder: nur das zugeben, was sich nicht länger leugnen lässt, so wie es am Mittwoch noch der BMI-Staatssekretär im Innenausschuss des Bundestages versuchte.

Doch der heutige Erklärungsversuch des BMI - zu nur einer einzigen von mehreren 'Ausrastern' ausländischer Polizisten - ist unhaltbar und bricht spätestens auf Klage Betroffener bzw. auf die eingereichten Strafanzeigen hin vor Gericht zusammen wie ein Kartenhaus. Stattdessen müssen die Bundes- und niedersächsische Landesregierung jetzt rückhaltlos den Einsatz ausländischer Polizei-Gewalttäter untersuchen und die vollständige Wahrheit unverzüglich gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit offenbaren."

2. Zur Sache: Das BMI rechtfertigt den schlagkräftigen Einsatz eines französischen CRS-Gendarmisten gegen Castor-Protestierer mit " Bundespolizisten in Bedrängnis, ... Notsituation", wogegen dieser gemäß Art. 28 Prümer Vertrages habe Notwehr oder Nothilfe leisten dürfen.

Doch vorgelagert hätten deutsche Stellen dann zuvor dem CRS-Gendarmisten gemäß Art. 24 Abs. 2 Prümer Vertrag überhaupt die Ausübung solch hoheitlicher Befugnisse (gemäß deutschem Verhältnismäßigkeitsprinzip!) grundsätzlich erlauben müssen. Dass dies zuvor geschah, behauptet nicht einmal das BMI selbst. (Text des Prümer Vertrags: www.bmj.bund.de/enid/Internationale_strafrechtliche_Zusammenarbeit/Pruemer_Vertrag_v1.html

Außerdem befanden sich die vielen deutschen Polizisten in jener Situation ersichtlich nicht in einer Notlage gegen wenige Protestierer, aus denen ausgerechnet 1 einzelner Franzose sie hätte mit seinem mitgeführten Teleskop-Totschläger retten müssen. Dies belegen zahlreiche Aussagen von Zeugen und Opfern sowie neue Fotos von der Situation: www.flickr.com/photos/boeseraltermannberlin/5166002237/in/set-72157625238589447/ groupes.sortirdunucleaire.org/blogs/train-d-enfer-transport-la-hague/article/photos-de-martin-burgdorff kleebach-medien.de/castor2010/

3. In weiteren Situationen außer der vom BMI nun bewerteten maßten sich französische CRS-Gendarmisten letzten Sonntag im Wendland gewaltsam Hoheitsrechte an: u.a. bei dem vom Berliner Rechtsanwalt Müller strafangezeigten Übergriff.

4. Ich erbitte weiterhin Augenzeugenberichte und Bild-Belege für diese Übergriffe an mein Büro zu senden, um den Vorgang vollen Umfangs aufklären zu helfen. Möglicherweise haben hier am letzten Wochenende viele ausländische Polizisten einen Praxisteil absolvieren sollen zu einer internationalen Gendarmerie-Übung EUPFT Juni/Juli 2010 in Brandenburg." dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702263.pdf