Wahlkampf 2013

Grüner Vorschlag für eine grundlegende Reform der Tötungsdelikte

06.07.2015: Die Expertenkommission von Justizminister Maas hat verschiedene Möglichkeiten für eine Überarbeitung der Straftatbestände Mord und Totschlag vorgestellt. Die Grünen sind der Großen Koalition schon einen Schritt voraus und legen einen eigenen konkreten Vorschlag für eine solche Reform vor.

Bundesjustizminister Maas hat eine Reform des Mordparagraphen angekündigt, um ihn gerechter und frei von Nazi-Denke zu gestalten. Vorgelegt wurde nun Ende Juni ein dicker Bericht der vom Minister im vergangenen Jahr einberufenen Expertenkommission, mit mehreren Vorschlägen. Aber welchen er und sein Ministerium auswählen werden, bleibt offen. Die Unentschlossenheit des Ministers und seine Kehrtwenden bei anderen Themen lassen vermuten, dass er sich wohl kaum traut, eine wirklich grundlegende Reform anzugehen.

Die Intention der Experten den Mordstraftatbestand endlich vom braunen Duktus zu befreien, halten wir für richtig. Das war längst überfällig. Wir begrüßen auch die Empfehlung der Kommission, für Mord nicht mehr zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Die grüne Fraktion macht darüber hinaus das, was das Ministerium bisher vermeidet. Sie legt einen konkreten und umfassenden Reformvorschlag vor: mit einem Grundtatbestand § 211 StGB (Tötung), bei dem eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren bis sogar zu lebenslanger Haft verhängt werden kann. Absatz zwei benennt den besonders schweren Fall der Tötung (Mord) und grenzt ihn mit objektiven Regelbeispielen ein. Der Mord soll mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslanger Haft bestraft werden.

Die Regelbeispiele des besonders schweren Falles sind unter anderem erfüllt, wenn die Tat mit dem Quälen des Opfers verbunden ist oder wenn durch die Tat das Lebensrecht eines Teils der Bevölkerung friedensstörend Infrage gestellt wird. Letzteres soll etwa dann der Fall sein, wenn der Täter einen Menschen wegen dessen ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, dessen Religion, Weltanschauung oder ähnlicher Merkmale "stellvertretend für diese Gruppe" tötet. Damit wirkt die Tat friedensstörend i. S. d. § 130 StGB und ist geeignet, einen Teil der Bevölkerung in Todesangst zu versetzen. Nutzt der Täter eine besonders schützenswerte Vertrauensstellung in Bezug auf das Opfer aus, erfüllt er ebenfalls eines der Regelbeispiele.

Wird die Tat begangen, um beispielsweise sich oder eine nahestehende Person aus einer ausweglos erscheinenden schweren Zwangslage zu befreien, so kann das Gericht diesen oder andere Umstände strafmildernd im Rahmen eines (überarbeiteten) minder schweren Falles der Tötung (§213) berücksichtigen. In seiner jetzigen Form ist insbesondere der Tatbestand des § 211 StGB (Mord) nicht nur wegen seiner Nazi-Vergangenheit problematisch. Seine sogenannten Mordmerkmale sind überwiegend zu unbestimmt und schwer eingrenzbar. In bestimmten Fallkonstellationen führen sie zu ungerechten, bedenklichen und unverhältnismäßigen Urteilen.

Der grüne Reform-Vorschlag zeigt daher konkrete Maßgaben für die Neufassung der Tötungsdelikte auf: die bisherige Systematik von Mord und Totschlag wird - wie oben beschrieben - verändert. Damit sollen die Probleme, die sich aus der geltenden Fassung der Normen ergeben, behoben werden. Zugleich werden die sprachlichen Erblasten und Gesinnungsmerkmale aus der Nazi-Zeit beseitigt. Maßstab ist, dass es um den Schutz des höchsten Gutes, Leben, geht. Tötungsdelikte müssen nach rechtssystematisch eindeutigen Normen verhandelt werden können, die den Vorgaben unseres Grundgesetztes entsprechen und letztlich zu gerechten sowie tat- und schuldangemessenen Strafen führen. Unser Vorschlag bietet auch den Gerichten noch ausreichend Möglichkeiten, Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Mit unserem Vorschlag wollen wir auch eine konkrete Diskussionsgrundlage vorlegen. Wir befürchten nämlich, dass ansonsten angesichts des unentschiedenen Justizministers die notwendige grundlegende und umfassende Reform der Tötungsdelikte wieder mal auf der Strecke bleibt.

Aus den Reihen seines Koalitionspartners Union bereits Signale, dass dort wenig Neigung besteht, die §§ 211, 212 ff StGB zu reformieren. Die Union will gar daran festhalten, bei Vorliegen von Mordmerkmalen zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen - und das auch noch mit der Begründung, dies entspräche dem "Gerechtigkeitsempfinden" der allermeisten Menschen hierzulande. Weitere Informationen zu diesem Thema: Den Antrag von Bündnis90/Die Grünen bezüglich der Reform der Tötungsdelikte finden Sie HIER.