Wahlkampf 2013

Grüne bedauern Scheitern des NPD-Verfahrens

18.03.2003: Presseerklärung von Volker Beck, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer, und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hans-Christian Ströbele zum Scheitern des NPD-Parteiverbotsverfahrens

Volker Beck, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Christian Ströbele erklären:

Wir bedauern das Scheitern des NPD-Parteiverbotsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch mit der heutigen Einstellung in keiner Weise eine Wertung über die Verfassungskonformität der NPD vorgenommen. Für uns steht deshalb weiterhin fest, dass die NPD als eine rassistische und antisemitische Organisation nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht und deswegen ihr Verbot auch gerechtfertigt wäre.

Für den Rechtsstaat ist das Scheitern des Verfahrens sowohl Gewinn als auch Rückschlag.

Die vorzeitige Verfahrensbeendigung ist ein Beweis für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Auch die schlimmsten Feinde unserer demokratischen Ordnung haben Anspruch auf ein faires Verfahren. Außerdem hat das höchste deutsche Gericht seine Unabhängigkeit von den anderen Verfassungsorganisationen deutlich zum Ausdruck gebracht. Das ist ein gutes Zeichen für unseren demokratischen Rechtsstaat - selbst wenn man das Ergebnis in der Sache bedauern muss.

Andererseits wäre es grundsätzlich ein Leichtes gewesen, dem Gericht auch ohne jeglichen Einsatz von V-Leuten oder anderer Geheimdienstinformationen genügend belastendes Material vorzulegen, das die Verfassungswidrigkeit der NPD belegt.

Die "Vergiftung" des NPD-Verfahrens durch den Einsatz diverser V-Leute bekräftigt uns in der Forderung nach einer umfassenden Strukturreform der Geheimdienste. Wir müssen jetzt schleunigst eine Kommission einrichten, die die Arbeit der 17 deutschen Verfassungsschutzämter im Hinblick auf ihre Effektivität, Kooperation und Kontrolle und insbesondere den Einsatz von V-Leuten grundlegend auf den Prüfstand stellt. Ziel muss es sein, durch den Abbau von Aufgabenüberschneidungen, Mehrfachzuständigkeiten und Parallelarbeit künftige Pannen auszuschließen.

Eine Zusammenlegung der Dienste muss dabei in Erwägung gezogen werden.

Ein Geheimdienstbeauftragter könnte eine wichtige Ergänzung und Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle der Dienste sein.