Wahlkampf 2013

Kurzintervention Hans-Christian Ströbeles zum Irak-Krieg während der Haushaltsdebatte des Bundestags am 19.3.2003

19.03.2003: Kurzintervention Hans-Christian Ströbeles zum Irak-Krieg während der Haushaltsdebatte des Bundestags am 19.3.2003

Präsident Wolfgang Thierse: Einen Moment, Herr Kollege Westerwelle. Der Kollege Christian Ströbele möchte auch noch eine Kurzintervention machen. Dann können Sie auf beide reagieren.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, meine Kurzintervention bezieht sich auf einen anderen Punkt!)

Auf wen wollen Sie sich beziehen? Auf den Kollegen Westerwelle?

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, auf den Kollegen Westerwelle!)

Wenn Sie sich auf den Kollegen Westerwelle beziehen wollen, können Sie jetzt Ihre Kurzintervention machen.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Westerwelle, Sie haben mich angesprochen und gesagt, ich würde deutsche Rechtsregeln bei der Beurteilung internationaler Konflikte zugrunde legen.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Das war ich!)

Deshalb möchte ich Ihnen sagen, wie es nach internationalen Rechtsregeln aussieht.

(Zuruf von der SPD: Der weiß das nämlich nicht! - Michael Glos [CDU/CSU]: Es ist kein Bezug da, Herr Präsident!)

Die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr.3314 vom 14.Dezember 1974 definiert, was eine internationale Aggression und was ein Angriffskrieg sind. In Art.1 steht ganz eindeutig: Aggression bedeutet Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates... Dann kommt in Art.2 ein wichtiger Satz: Wendet ein Staat als erster Waffengewalt unter Verletzung der Charta an, so stellt dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Angriffshandlung dar ... In Art.5 heißt es: Ein Angriffskrieg ist ein Verbrechen gegen den Weltfrieden. Herr Kollege Westerwelle, auch nach dieser Definition der Vereinten Nationen, die dafür die zuständige Instanz sind und das festgelegt haben, sage ich: Es handelt sich, wenn morgen oder in den nächsten Tagen der Krieg beginnen sollte, unter diesen Umständen um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes und im Sinne der Resolution und der Definition der Vereinten Nationen. Herr Kollege Westerwelle, wir müssen uns mit diesem ganz wichtigen Punkt auch hier im Deutschen Bundestag auseinander setzen und dazu Stellung beziehen. Aber wir sollten dabei nicht vergessen, dass - bei aller Auseinandersetzung und auch bei unterschiedlicher Rechtsauslegung in diesen Details - das Wichtigere ist und auch in Zukunft bleiben muss: Wie stehen wir zur Position der Bundesregierung, die auf die Verhinderung eines solchen Krieges angelegt ist, die auf die Verhinderung dieses Krieges in den letzten Monaten angelegt war und auf die Verhinderung und Abkürzung dieses Krieges auch in Zukunft angelegt sein wird? Das ist die Grundsatzfrage. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da vermisse ich von Ihnen in der Tat eine klare Stellungnahme.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Sie, sowohl die CDU/CSU als auch die FDP, haben in den letzten Monaten nichts unversucht gelassen, um der Bundesregierung in dieser ganz wichtigen Grundsatzfrage Knüppel zwischen die Beine zu werfen und alles zu tun, um die Position der Bundesregierung zu schwächen. Darüber sollten Sie nachdenken. Sie selber müssen erst einmal Tritt fassen und klar definieren: Stehen Sie in dieser Frage hinter der Bundesregierung oder wollen Sie die Bundesregierung bei dieser wichtigen Arbeit weiterhin diskreditieren und behindern?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)