Wahlkampf 2013

Mutiges Gerichtsurteil sollte Schule machen!

16.01.2015: Ein Vermieter wurde jetzt wegen ethnischer Diskriminierung zur Zahlung von 30 000,- Euro an Mieter türkischer Herkunft vom Kreuzberger Amtsgericht verurteilt.

  
 

Berlin-Kreuzberg - Fanny-Hensel-Weg (cc-by-sa-3.0 Assenmacher)

Die Miete der Familie aus dem Fanny-Hensel-Kiez mit türkisch klingendem Namen war 2010 nach dem Eigentümerwechsel nahezu verdoppelt worden, während die gleichzeitige Mieterhöhung für Mieter mit deutschem Namen deutlich geringer ausfiel. So sollten vermutlich türkische und arabische Mieter verjagt und der Wert des Grundstücks gesteigert werden.

Wir hatten im Frühjahr 2011 von dieser und anderen skandalösen Mieterhöhungen für die Sozialwohnung im Wahlkreis erfahren und die damalige Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer (SPD) alarmiert. Die reagierte nicht. Auch auf ein Schreiben an die Hausverwaltung kam keine Antwort. Da blieb nur der Weg zum Gericht. Mit Unterstützung eines Nachbarn, des türkischen Bundes und der ADNB hatten die Mieter nun Erfolg.

Das Amtsgericht urteilte:

"Die Beklagte hat den Klägern durch ihr Verhalten zu verstehen gegeben, dass diese aufgrund ihrer Herkunft und dem hiermit im Zusammenhang stehenden kulturellen Hintergrund nicht in das von der Beklagten verfolgte Miet- und Wohnkonzept passen, ohne dass die Kläger hierzu einen Anlass gegeben hätten. Es entsteht der Eindruck, die Beklagte fürchte durch Mieter türkisch-orientalischer Herkunft bzw. arabischer Herkunft eine Abwertung der Wohnanlage, die durch Mieter europäischer Herkunft nicht zu befürchten sei. Die damit vermittelte krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit greift als erheblich verletzend in den Kernbereich des klägerischen Persönlichkeitsrechts ein. Es wird so nicht nur deutsches Verfassungsrecht verletzt."