Selbstentmachtung des Bundestages beenden!
28.10.2011: Gestern wurde eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgericht erlassen. Sie bezieht sich auf die Parlamentsmitwirkung bei Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm, der sogenannten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Hierzu erklärt Hans-Christian Ströbele:
Durch die heute publizierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehe ich mein NEIN-Votum gegen das sogen. "Stabilisierungsmechanismusgesetz" in der Abstimmung des Bundestages am 29.9.2011 bestätigt. In meiner damaligen persönlichen Erklärung zu jener Abstimmung hatte ich nämlich vor allem die Defizite der vorgesehenen parlamentarischen Kontrolle beanstandet. Gerade die Einsetzung eines Sondergremiums mit 9 Abgeordneten war für mich der entscheidende Punkt, weil damit die haushaltspolitische Verantwortung des gesamten Bundestages unterlaufen wird und dies zur Regel zu werden drohte.
Offensichtlich bewertet das Bundesverfassungsgericht dies auch so und hegt mindestens erhebliche Zweifel dahingehend, dass diese Regelung die Verfassung verletzt.
Das Gesetz muss m.E. nun korrigiert werden. Ich fordere die Streichung des § 3 Absatz 3 des Gesetzes. Der Deutsche Bundestag muss unverzüglich tätig werden, um die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des gesamten Parlaments sowie aller Abgeordneten bzgl. EFSF/Euro-Rettung auch gesetzlich wieder herzustellen: also auch meine eigenen.