Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Rechtsgrundlage für die Einsätze von Spezialkräfte in Afghanistan

06.08.2010: Wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Einsätze von Spezialkräften in Afghanistan geschaffen, und mit welcher Rechtsgrundlage/Direktive wurden die bisherigen Einsätze durchgeführt?

Frage: Hinsichtlich welcher Spezialkräfte in Afghanistan (zum Beispiel US-Task-Force 373, deutsche Task Force 47) unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers der Verteidigung (Phönix-Kamingespräch am 26. Juli 2010), saubere Rechtsgrundlagen für deren Einsätze nun zu schaffen, weil sie bisher fehlen, und welche derartigen Einsätze ohne saubere Rechtsgrundlagen wurden in der Vergangenheit jeweils ausgeführt sowie ggf. inzwischen gestoppt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 5. August 2010

Der Bundesminister der Verteidigung unterstützt Überlegungen, für künftige multinationale Einsätze, an denen Spezialkräfte unterschiedlicher truppenstellender Nationen beteiligt sind, möglichst einheitliche operative Regelungen zu schaffen. Derzeit werden Spezialkräfte unter unterschiedlichen Kommandostrukturen und unterschiedlichen operativen Grundlagen eingesetzt. Im Rahmen ihrer Beteiligung an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) gelten für die Spezialkräfte der Bundeswehr (Task Force 47) das ISAF-Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das ISAF-Bundestagsmandat sowie das operative ISAF-Regelwerk (Operationsplan mit seinen Rules of Engagement sowie den darauf aufbauenden Dokumenten wie Standing Operation Procedures (SOP), Tactical Directives (TD) usw.). Den Spezialkräften der Bundeswehr stehen dabei im Vorgehen gegen Zielpersonen in Afghanistan keine Befugnisse zu, die über die Befugnisse anderer Kräfte des deutschen Einsatzkontingentes hinausgehen.