Schriftliche Anfrage: Einsatz von uranhaltiger Munition in Afghanistan
16.07.2010: Im Bundeswehrleitfaden steht, dass seitens US-Streitkräften uranhaltiger Munition in Afghanistan eingesetzt wurde. Die Bundesregierung dementiert dies weiterhin.
Aufgrund welcher Erkenntnisse bzw. Informationen berichtete die Bundeswehr in ihrem Leitfaden für Bundeswehrkontingente in Afghanistan, die USA hätten dort uranhaltige Munition eingesetzt ("DU-Munition: Bei der Operation ,Enduring Freedom‘ zur Unterstützung der Nordallianz gegen das Taliban-Regime wurde durch US-Kampfflugzeuge u. a. auch panzerbrechende Brandmunition mit DU-Kern [depleted uranium, abgereichertes Uranium] eingesetzt.", Auflage 2003, S. 25; Auflage 2005, S. 1 bis 11), und wie beantwortet die Bundesregierung daraufhin nunmehr meine Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/ 2059 (Antwort siehe Plenarprotokoll 17/48, Anlage 13), was die Bundeswehr in ihrem afghanischen Einsatzgebiet zum wirksamen Schutz ihrer Soldaten sowie dortiger afghanischer Bevölkerung vor möglichen toxischen sowie radiologischen Schädigungen infolge eingesetzter DU-Munition veranlasst hat?
Thomas Kossendey vom 8. Juli 2010
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu möglichen Einsätzen von Munition mit abgereichertem Uran in Afghanistan seit 2001 vor. Eine Anzeige- oder Informationspflicht hierzu besteht nicht. Die Formulierungen zum Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran im Leitfaden für Bundeswehrkontingente in Afghanistan dienen ausschließlich der Handlungssicherheit der Soldaten zur Wahrung ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit und lassen keinen Rückschluss darauf zu, dass der Bundesregierung Kenntnisse zu möglichen Einsatzorten bzw. -zeiten von Munition mit abgereichertem Uran in Afghanistan seit 2001 vorliegen. Die Pflicht zur Fürsorge hat dazu geführt, eine auch nur mögliche Gefahrenlage als reale Bedrohung darzustellen. Die Bundesregierung hält unverändert an der Antwort auf Ihre Fragestellung fest (siehe Plenarprotokoll 17/48, Anlage 13).