Schriftliche Anfrage: Deutsche Beteiligung an den "Todeslisten" der US-Armee
16.07.2010: Zahl der vor Juni 2009 von deutscher Seite auf die "Joint Priority Effects List" gesetzte Personen, von den Medien "Todeslisten" genannt.
Frage: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der vor Juni 2009 von deutscher Seite auf der Joint Priority Effects List (JPEL) oder anderen entsprechenden Listen genannten Zielpersonen sowie über die gegen diese und deren Umfeld auch durch nicht-deutsche Stellen real ergriffenen militärischen Maßnahmen (z. B. Festsetzung, Folter, Tötung), insbesondere angesichts der bisherigen Auskunft der Bundesregierung, dass eine gezielte Tötung der JPEL-Zielpersonen nicht in Frage komme (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 14. Januar 2008 auf meine Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 16/7794, S. 22)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 7. Juli 2010
Von den fünf vor Juni 2009 aufgrund deutscher Veranlassung für die Joint Priority Effects List (JPEL) der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) nominierten Personen sind zwischenzeitlich zwei wieder von der Liste gestrichen worden, da sie seither im Meldeaufkommen der ISAF nicht mehr mit feindseligen Handlungen gegen die Staatsgewalt oder die internationale Präsenz in Afghanistan in Verbindung gebracht werden konnten. Zwei der in Frage stehenden Personen wurden durch die zuständigen afghanischen Exekutivbehörden festgenommen. In einem der beiden Fälle geschah dies in einer mit Unterstützung von deutschen Kräften gemeinsam durchgeführten Operation.