Mündliche Frage: Werden die Waffeneinsätze der Bundeswehr, insbesondere der KSK dokumentiert?
Frage:
Dokumentiert das Bundeswehr-Einsatzführungskommando Potsdam, wie die Amtsbezeichnung eigentlich nahelegt, jegliche Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan sowie angeforderte oder geleistete Luftunterstützung, so wie dies international und bei der ISAF als üblich gilt, und welche Bundeswehrstellen dokumentieren vollständig die Tätigkeiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) bzw. der "Task Force 47" in Afghanistan, etwa die Benennung verdächtiger Personen dort zur Tötung oder Festnahme auf sogenannten Wirkungsvorranglisten der NATO (vgl. Stern 7/2010, S. 33)?*)
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey:
Die Überwachung der im Einsatz durchgeführten militärischen Aktivitäten ist vorrangig eine Aufgabe der vorgesetzten Dienststellen innerhalb der multinationalen Führungsorganisation im jeweiligen Einsatzgebiet.
Dem EinsFüKdoBw obliegt grundsätzlich für alle Einsätze der Bundeswehr die Verantwortung für die Einhaltung und Beachtung der von nationaler Seite aufgestellten Vorgaben.
Das Erfordernis einer Dokumentation jeglicher Waffenanwendungen der Bundeswehr in Afghanistan oder in den anderen Einsatzgebieten - dies würde zum Beispiel auch Warnschüsse umfassen - ist nicht gegeben.
Ebenso besteht keine formalisierte Fortschreibeliste der durch die deutschen ISAF-Kräfte angeforderten und in der Folge gegebenenfalls geleisteten Luftnahunterstützung, Close Air Support, Show of Force, seit Beginn des ISAF-Einsatzes im Jahr 2001.
Im Fall des Einsatzes von Spezialkräften der Bundeswehr dokumentiert das Kommando Führung Operationen der Spezialkräfte, Kdo FOSK, deren sowohl geplante als auch durchgeführte Operationen. Im Übrigen verweise ich auch hier auf das mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Verfahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr.
Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert.