Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Zuwendungen und Kredit für Produktion eines Truppentransportflugzeugs

24.03.2011: Die Bundesregierung hat EADS Zuwendungen und einen Kredit für die Produktion des Truppentransportflugzeugs A 400-M gewährt. Darin könnte eine Verletzung des fairen Wettbewerbs liegen.

Frage zur schriftlichen Beantwortung März 2011

Verletzten die Zuwendungen in Höhe von 1,75 Mrd. Euro und der 500 Mio. Euro-Kredit, die die Bundesregierung EADS für die Produktion des Truppentransportflugzeugs A 400-M gewährte, sowie die darin zugleich liegende Benachteiligung möglicher Alternativ-Anbieter wie Boeing nach Meinung der Bundesregierung den von ihr stets geforderten fairen Wettbewerb und Vorschriften wie etwa das GATT-Abkommen,

und

wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dessen sowie haushalterisch ihre Vorgehensweise?

Antwort

des parl. Staatssekretärs Christian Schmidt: Sowohl nach EU- als auch nach WTO-Recht bleibt der militärische Bereich umfassend von den entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu Beihilfe bzw. Subventionen ausgenommen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kommt damit nicht in Betracht.

Die Entscheidung für das Transportluftfahrzeugs des Typs A400M war nicht unerheblich von sicherheitspolitischen sowie wirtschafts-, rüstungs- und europapolitischen Argumenten geprägt. In der Gesamtbetrachtung wurde die bereits im Jahr 2000 angekündigte und im Jahr 2003 getroffene Entscheidung zu Gunsten des Transportflugzeugs A400M als dem derzeit bedeutendsten europäischen Rüstungsprojekt auch durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 26. Januar 2011 bestätigt.