Schriftliche Frage: Scharfschützen in Afghanistan
31.03.2011: Anzahl der Scharfschützen der Bundeswehr, die auf Zielpersonen scharf geschossen haben.
Frage zur schriftlichen Beantwortung März 2011
Wie viele Scharfschützen der Bundeswehr waren in Afghanistan seit 2006 außerhalb von Gefechten oder Situationen, in denen sie an konkreten Feindhandlungen teilnehmen, einzeln oder in Begleitung eines Einweisers und eines weiteren Schützen zu ihrer Deckung eingesetzt und haben auf Zielpersonen scharf geschossen
und
wie wurden getroffene Zielpersonen als Personen, die sich dauerhaft an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen, oder als sonstige feindliche Kämpfer identifiziert?
Antwort
des parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey: Unverändert erfolgt kein Einsatz von Scharfschützen der Bundeswehr im Rahmen des "Targeted Killing". Scharfschützen haben darüber hinaus keine Befugnisse zur Anwendung militärischer Gewalt, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des deutschen Einsatzkontingentes ISAF hinausgehen.
Die Entscheidung zur Bekkämpfung eines legitimen militärischen Ziels, also die Identifizierung eines solchen, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu treffen. Ausgangspunkt ist dabei regelmäßig die Beurteilung, ob es sich um eine Person handelt, die sich unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligt.