Wahlkampf 2013

Mündliche Frage: Einsatz von Bundeswehr-Scharfschützen in Afghanistan seit 2002

23.02.2011: Frage über Anzahl und Auftrag der Bundeswehr-Scharfschützen und Kriterien für Auswahl der Zielpersonen.

Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über Anzahl der in Afghanistan seit 2002 eingesetzten Bundeswehr-Scharfschützen (vgl. stern vom 13. Januar 2011), die Kriterien für die Auswahl der Zielpersonen, den konkreten Auftrag für den Einsatz der Gewehre mit Zielfernrohren und die Zahl der getöteten Menschen sowie über die Rechtsgrundlagen der Einsätze, und wie grenzt die Bundesregierung deren und ihrer Befehlsgeber Tun ab von strafbaren heimtückischen Tötungen?

Antwort des

des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 60): Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die Anzahl der in Afghanistan seit 2002 eingesetzten Bundeswehrscharfschützen (vergleiche Stern vom 13. Januar 2011), die Kriterien für die Auswahl der Zielpersonen, den konkreten Auftrag für den Einsatz der Gewehre mit Zielfernrohren und die Zahl der getöteten Menschen sowie über die Rechtsgrundlagen der Einsätze, und wie grenzt die Bundesregierung deren und ihrer Befehlsgeber Tun ab von strafbaren heimtückischen Tötungen? Geltende Rechtsgrundlagen für Scharfschützen der Bundeswehr sind - wie für die anderen Kräfte des deutschen Einsatzkontingentes ISAF - das für den Einsatz ISAF geltende Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie das entsprechende Bundestagsmandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz ISAF. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen dieses Einsatzes militärische Gewalt gegen ein legitimes militärisches Ziel einsetzen, machen sich nicht strafbar. Scharfschützen werden im Rahmen einer sogenannten Teileinheit eingesetzt. Zu besonderer Präzision befähigt, werden Scharfschützen im Rahmen der Operationsführung zur Aufklärung und Überwachung sowie falls erforderlich auch zur Wirkung gegen gefährliche Einzelziele der Opposing Militant Forces eingesetzt, die auf andere Weise nicht bekämpft werden können, und auch um die unverhältnismäßige Schädigung Unbeteiligter auszuschließen. Die Bundeswehr führt keine Übersichten über beim Einsatz getötete Opposing Militant Forces, auch nicht über die durch Scharfschützen getöteten Opposing Militant Forces. Die Anzahl der seit 2002 in Afghanistan eingesetzten Scharfschützen bedarf einer umfangreichen Recherche. Nach Abschluss dieser Recherche wird das Bundesministerium der Verteidigung Ihnen die Anzahl mitteilen.