Mündliche Frage: Curveball
23.02.2011: Frage über den Umgang des BND mit den erfundenen Aussagen des Informanten "Curveball" über die Existenz von mobilen Biowaffenlaboren im Irak im Zusammenhang mit der US-Invasion in den Irak im Jahr 2003.
Inwieweit wurden Bundesregierung und Deutscher Bundestag davon unterrichtet, dass die erfundenen und konstruierten Erzählungen des Rafed Ahmed Alwan al Dschanabi alias "Curveball" beim Bundesnachrichtendienst (BND), im Irak gebe es mobile Biowaffenlabors, bereits im Jahr 2000 von seinem ehemaligen Vorgesetzten Dr. Latif gegenüber dem BND bestritten wurden ("Es gibt keine solche Lkws.") und dass "Curveball" unter Vorbehalt dieser Aussage gesagt habe, "OK, dann gibt es keine", dennoch aber der BND ihn ab Mai 2002 zu weiteren Aussagen über die Labors gedrängt habe u. a. mit der Drohung, sonst seine damals schwangere Ehefrau in ihre marokkanische Heimat abschieben zu lassen, und warum hat die Bundesregierung der US-Regierung nicht vor deren Invasion in den Irak 2003 unmissverständlich mitgeteilt, dass "Curveballs" Lügen durch Dr. Latif entlarvt worden waren und "Curveball" sie daraufhin nicht aufrechterhält?
Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4812, Frage 81): Der in den Medien zitierte "Dr. Latif" war nach Kenntnis deutscher Sicherheitsbehörden tatsächlich zeitweise Vorgesetzter von Curveball. Insgesamt gab es zum damaligen Zeitpunkt Zweifel an seinen Aussagen. Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ihrer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrichtendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenlegung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Basierend auf den Angaben des Bundesnachrichtendienstes hat die Bundesregierung deshalb die erbetenen Informationen als GEHEIM eingestufte Verschlusssache zur Einsicht durch Sie an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.