Verfassungsgericht prüft Kriegswaffenexporte an Saudi-Arabien
04.02.2014: Zur heutigen Ankündigung des BVerfG der mündlichen Verhandlung über den Organstreit von grünen Abgeordneten gegen die Bundesregierung am 15. April 2014 erklärt Hans-Christian Ströbele:
Schon mit der heutigen Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts der mündlichen Verhandlung für den 15. April 2014 in unserem Organstreit gegen die Bundesregierung wegen der Lieferung von Leo-Panzern an Saudi-Arabien wird deutlich, wie ernst das Gericht die rechtzeitige Information des Parlaments über geplante Kriegswaffenexporte und deren Kontrolle nimmt.
Aber es geht um mehr: Um die Bedeutung des Art 26, der Friedensklausel, des Grundgesetzes. Darf die Bundesregierung, entgegen dem Wortlaut der Verfassung, die Entscheidung über die Lieferung von Kriegswaffen an Diktatoren auf einen strenggeheim tagenden Bundessicherheitsrat delegieren und reicht es, das Parlament erst viele Monate nach der Entscheidung und dem Vollzug solcher Geschäfte zu informieren?
Letztlich steht die Praxis der Kanzlerin Merkel auf dem Prüfstand, mit Kriegswaffenlieferungen auch in Krisengebiete und an diktatorische Regime Außenpolitik zu gestalten.