Wahlkampf 2013

Schriftliche Anfrage: Entschädigung für die Opfer von Kunduz

28.05.2010: Die Bundesregierung will laut Nachrichtenmagazin "Spiegel" den Angehörigen der mindestens 142 Opfer der Bombardierung vom 4. September 2009 nahe Kundus in Afghanistan Entschädigung in Höhe von 400.000€ zukommen lassen. Wie stellt die Bundesregierung jedoch sicher, dass tatsächlich 4 000 Euro pro Opfer gezahlt werden und dieses Geld alle betroffenen Angehörigen erreicht?

Frage:

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass aus der Entschädigungszahlung in Höhe von insgesamt 400 000 Euro, die laut dem Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL" vom 8. Mai 2010 "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" seitens der Bundesregierung für die Angehörigen der mindestens 142 Opfer der Bombardierung vom 4. September 2009 nahe Kundus in Afghanistan zur Verfügung gestellt werden, tatsächlich 4 000 Euro pro Opfer gezahlt werden, dieses Geld alle betroffenen Angehörigen erreicht, von diesen genutzt werden kann und nicht ganz oder zum Teil von örtlichen oder Provinznachbarn vereinnahmt wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 21. Mai 2010: Die im April 2010 abgebrochenen erfolglosen Gespräche mit so genannten Opferanwälten und die Tatsache, dass sich Wiederaufbauund Entwicklungsprojekte in der Region derzeit aufgrund der Sicherheitslage nicht zügig umsetzen lassen, führten zur Absicht flankierender individueller Unterstützung. Dabei ist zu beachten, dass die individuelle Unterstützung weiterhin landestypisch, unbürokratisch und möglichst rasch erfolgen soll. Die Modalitäten der individuellen Unterstützung und die Feststellung des Kreises Betroffener ist Gegenstand der derzeit laufenden Gespräche vor Ort unter Einbindung örtlicher Autoritäten und unabhängiger afghanischer Organisationen. Die breite Einbindung erfolgt mit dem Ziel, dass die flankierenden Leistungen einvernehmlich in die richtigen Hände kommen und bedarfsgerecht verwandt werden können.