Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Aufgaben und Tätigkeiten der Task Force 47

13.08.2010: Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Spezialeinheit Task Force 47 in Afghanistan; getötete, verletzte oder festgenommene Personen seit ihrer Gründung - vieles bleibt geheim

Frage: Welche Auskünfte erteilt die Bundesregierung mir - aufgrund meines Verfassungsrechts auf Auskunft unabhängig von Obleuteunterrichtungen (vgl. BVerfG, Gz. 2 BvE 5/06; 2 BvE 3/07) - hinsichtlich der Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Spezialeinheit Task Force 47 in Afghanistan (bitte aufschlüsseln nach Stärke, Beginn, Zahl, Ziele und Bilanz bisheriger Einsätze), und wie viele Menschen haben Angehörige der Task Force 47 seit deren Schaffung je getötet, verletzt oder gefangen genommen oder sonst festgehalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 5. August 2010

Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Auskunftspflicht der Bundesregierung gegenüber anderen Gremien oder Ausschüssen oder einzelnen Abgeordneten verweise ich auf die Antwort meines Kollegen, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Christian Schmidt, in der 26. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. März dieses Jahres zu Ihrer Frage über den Einsatz der Task Force 47 (TF 47). Über Aufgaben und Tätigkeiten der seit Oktober 2007 im Rahmen des ISAF-Mandats eingesetzten TF 47 zur Unterstützung des Kommandeurs im Regionalkommando Nord (RC North) in Afghanistan wurde mehrfach im Rahmen der Obleuteunterrichtungen des Verteidungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, zusätzlich eingehend über den ISAF Targeting Prozess am 24. Februar 2010 im Verteidigungsausschuss durch mich sowie mit einem schriftlichen Sachstandsbericht an die Vorsitzenden der genannten Ausschüsse unterrichtet. Dieser Bericht ist am 23. März 2010 den Obleuten über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugestellt und auf Wunsch auch zur Einsichtnahme für alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verteidigungsausschusses geöffnet worden. Bislang hat die TF 47 über 50 geplante Aufklärungsoptionen und zusammen mit afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces - ANSF) 21 offensive Operationen gegen das Netzwerk der gegnerischen militanten Kräfte (Opposing Militant Forces - OMF) durchgeführt, wobei durch die afghanischen Exekutivkräfte insgesamt 59 Personen zumindest vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden. Eine Person wurde während einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Nothilfe durch einen Nichtangehörigen der TF 47 getötet. Bei offensiven militärischen Operationen erfolgten keine Tötungen durch Angehörige der TF 47. Soweit die TF 47 in Ausübung ihres ISAF-Auftrags durch militante Aufständische angegriffen oder Ziel von IED-Anschlägen war, wurden Maßnahmen zur Verteidigung ergriffen. Wurden bei diesen Vorfällen eigene Soldaten verletzt, erfolgte eine Unterrichtung des Parlaments im Rahmen der offenen Informationsversorgung, ohne explizit die TF 47 als betroffenen Truppenteil zu nennen. Über bei solchen Gefechten getötete oder verletzte Personen auf gegnerischer Seite liegen keine belastbaren Informationen vor.