Mündliche Frage: Entschädigung der Kunduz-Opfer
24.03.2010: Abschluss der Verhandlungen über nachhaltige Entschädigungen für die Opfer und Hinterbliebenen des Bombardements von Kunduz vom 4. September 2009 sowie zuständiges Bundesministerium
Frage:
Aus welchen Gründen wurden die Verhandlungen über nachhaltige Entschädigungen, die über die im Februar 2010 geleistete "Winterhilfe" für die Opfer bzw. Hinterbliebenen des Bombardements von Kundus vom 4. September 2009, durch Hilfspakete an Nahrung und Decken hinaus gewährt werden sollen, und deren Abschluss seit über sechs Monaten immer wieder hinausgeschoben wird, etwa indem vereinbarte Termine kurzfristig abgesagt werden, und welches Bundesministerium ist für die Verhandlungen, Finanzierung, Abwicklung sowie eine etwaige Durchführung der einzelnen geplanten Projekte (laut Presse u. a. ein Waisenhaus, Milchviehfabrik) letztlich zuständig?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt:
Im Rahmen der Gespräche des Bundesministeriums der Verteidigung mit den Rechtsanwälten mutmaßlicher Opfer und Hinterbliebener des Luftangriffs der NATO vom 4. September 2009 wurde auf anwaltlichen Wunsch lediglich ein Termin um zwei Tage verschoben. Das Bundesministerium der Verteidigung hat einseitig keinen Termin abgesagt.
Die Federführung für die Gespräche über mögliche Projekte, die den Opfern und Hinterbliebenen in der Region um Kunduz zugutekommen sollen, liegt beim Bundesministerium der Verteidigung; es stimmt sich hierbei mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ab.