Mündliche Frage: Festnahmen vermeintlich Aufständischer
29.07.2010: Festnahmen vermeintlich Aufständischer durch die Bundeswehr in Afghanistan im September 2009
Frage:
Bestätigt die Bundesregierung, dass bei einer Zugriffsoperation im September 2009 im Norden Afghanistans ein Dutzend vermeintliche Aufständische von der Bundeswehr - Task Force 47 - festgenommen, in drei Hubschraubern ins PRT-Lager Kunduz gebracht, dort vom frühen Morgen bis nach 19 Uhr abends festgehalten, durch den Feldnachrichtendienst der Bundeswehr vernommen bzw. befragt und danach nach Kabul geflogen und an afghanische Stellen übergeben wurden, und wie vereinbart sie solche Festnahmen durch die Bundeswehr mit ihrer Antwort zu den Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 17/2884 vom 6. September 2010 in der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. August 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2757, wonach Angehörige der Task Force 47 keine Personen in Gewahrsam genommen haben?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:
Herr Präsident, die Frage 38 des Kollegen beantworte ich wie folgt: Die im ISAF-Regionalkommando Nord als Task Force 47 eingesetzten Spezialkräfte der Bundeswehr haben bisher keine regierungsfeindlichen Kräfte in Gewahrsam genommen. Insofern gehe ich auch auf die von Ihnen angesprochene potenzielle Diskrepanz bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - ich glaube, sie war aus dem August dieses Jahres - ein: Diese Diskrepanz besteht nicht.
Am 10. Oktober 2009 unterstützte die Task Force 47 afghanische Sicherheitskräfte bei der Durchsuchung eines Anwesens in der Provinz Kunduz, das mit Aktivitäten der regierungsfeindlichen Kräfte in Verbindung gebracht wurde. Bei dieser Durchsuchung wurden 15 verdächtige Personen durch die verantwortlichen Beamten der afghanischen Sicherheitskräfte in Gewahrsam genommen. Der Transport der Gewahrsamspersonen zur weiteren Personenüberprüfung nach Kunduz wurde durch die Task Force 47 unterstützt. Die anschließende Befragung der Gewahrsamspersonen erfolgte in Verantwortung der zuständigen afghanischen Sicherheitsbehörden. Die bei ISAF eingesetzten und von Ihnen angefragten Feldnachrichtenkräfte der Bundeswehr können im Rahmen ihres Auftrags zur Gewinnung von Informationen über die Lage, Fähigkeiten und Absichten der regierungsfeindlichen Kräfte an Befragungen von Personen im Gewahrsam von afghanischen Sicherheitsbehörden teilnehmen. Dies ist in diesem Falle auch geschehen.
Ströbele: Meine erste Nachfrage: Heißt das, dass in dem Lager in Kunduz - ich nehme an, das ist das Lager der Bundeswehr in Kunduz gewesen - diese 15 Personen festgehalten worden sind? Ist es auch zutreffend, dass sie den ganzen Tag dort waren und dass ständig Bewachungspersonal der afghanischen Armee anwesend gewesen ist,das heißt, dass sie in Gewahrsam der afghanischen Armee gewesen sind und dass Deutsche allenfalls in der Nähe oder dabei waren? Ist das so zu verstehen?
Schmidt:
Herr Kollege, zur genauen Örtlichkeit würde ich Ihnen gerne eine schriftliche Antwort geben; ich bin gegenwärtig nicht in der Lage, Ihnen dies genügend präzise zu sagen.
Bei den festgenommenen 15 Personen wurde eine weitere Personenüberprüfung am gleichen Tage durchgeführt. Acht von ihnen sind aufgrund vorliegender Verdachtsmomente im Gewahrsam der zuständigen afghanischen Sicherheitsbehörden in Kunduz geblieben. Ich sage: "geblieben". Es mag eine Verlegung erfolgt sein.
Aber ich bitte, wie gesagt, um Zustimmung, dass ich Ihnendas nachliefere. Der Umgang der Behörden mit diesen Gewahrsamspersonen erfolgte gemäß der nationalen Rechtsordnung Afghanistans. Die ressortübergreifend abgestimmten Grundsätze für die Befragung im Ausland Inhaftierter durch nachrichtengewinnende Einrichtungen des Bundes wurden gemäß den Anforderungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 25. Januar 2006 diesem Gremium gegenüber berichtet. Demzufolge können neben den zuständigen Nachrichtendiensten MAD, also Militärischer Abschirmdienst, und Bundesnachrichtendienst grundsätzlich auch sogenannte Feldnachrichtenkräfte an der Befragung von Personen im Gewahrsam der Sicherheitsbehörden des Einsatzlandes teilnehmen.
Um solch einen Vorgang hat es sich hier gehandelt.
Ströbele: Ja. - Trifft es zu - das steht schon in der Frage; auch dazu haben Sie sich nicht konkret geäußert -, dass die Festgenommenen bzw. Festgehaltenen anschließend in Luftfahrzeugen der Bundeswehr nach Kabul überführt und dort an die afghanische Armee übergeben worden sind?
Schmidt:
Ich hatte berichtet, dass die Task Force 47 und die Bundeswehr beim Transport unterstützend tätig gewesen sind.
Ich muss noch einmal Bezug auf meine Bitte nehmen, die Örtlichkeiten - Kabul, Kunduz - nachliefern zu dürfen.