Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Behördliche Auskunftsersuchen nach IP-Adressen

04.02.2011: Frage über das Behördliche Auskunftsersuchen nach IP-Adressen gemäß § 113 Telekommunikationsgesetz seit 2009 und Schlussfolgerungen hinsichtlich des Bedarfs an einer Vorratsdatenspeicherung.

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über behördliche Auskunftsersuchen nach Inhabern von Internet-Protocol-Adressen (IP-Adressen) gemäß § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) seit 2009, insbesondere bezüglich der Anfragenden, Adressaten, Ergebnisse sowie Anlässe (z. B. Aufgaben- und Deliktsbereiche), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Bilanz hinsichtlich des Bedarfs an einer Vorratsdatenspeicherung der Zuordnung dynamischer IP-Adressen?

Antwort

des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler Eingang: 4. Februar 2011 Nach Äußerungen aus der Praxis richten die in § 113 TKG durch Aufgabenbereiche bezeichneten zuständigen Stellen für die dort genannten Zwecke Auskunftsersuchen an diejenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen, über die nach den §§ 95 und 111 TKG erhobenen Bestandsdaten der Anschlussinhaber, um auf diese Weise zu ermitteln, wem bestimmte, den zuständigen Stellen bekannt gewordene Internetprotokoll-Adressen zu bestimmten, den zuständigen Stellen ebenfalls bekannten Zeitpunkten zugewiesen waren. Belastbare oder repräsentative statistische Erkenntnisse zur Anzahl der Anfragen, deren Verteilung auf die einzelnen zuständigen Stellen oder auf Aufgaben- und Deliktsbereiche sowie zu den Ergebnissen der Anfragen liegen der Bundesregierung nicht vor.