Ströbeles Verfassungsklage auf taz und im Spiegel
17.08.2011: taz und Spiegel berichten über die eingereichte Verfassungsklage von Christian Ströbele aufgrund der Geheimhaltung von Details über den aktuellen "Panzerdeal"
Der Artikel im Spiegel:
Verfassungsklage gegen Geheimhaltung
Im Streit um die geplante Lieferung von 200 "Leopard"-Kampfpanzern an Saudi-Arabien wollen die Grünen die Bundesregierung mit einer Organklage beim Verfassungsgericht zu verbindlichen Auskünften gegenüber dem Parlament zwingen. In dem in Karlsruhe eingereichten Antrag argumentieren der grüne Politiker Hans-Christian Ströbele und zwei weitere Parlamentarier seiner Fraktion, das Schweigen der Bundesregierung über die erteilte Exporterlaubnis verstoße gegen das Grundgesetz. Seit den ersten Berichten über die Genehmigung des Exports (SPIEGEL 27/2011) lehnt Berlin jegliche öffentliche Stellungnahme zu der Entscheidung des Bundessicherheitsrats ab, da dieses Gremium der Bundesregierung geheim tage und entscheide. Ströbele argumentiert in dem 23-seitigen Antrag hingegen, das Geheimhaltungsinteresse der Regierung sei keineswegs konkret und substantiiert vorgetragen worden. Selbst wenn ein Grund für die strikte Diskretion bestehe, müsse die Regierung das Parlament zumindest vertraulich über die vom Bundessicherheitsrat erteilte Genehmigung für den Milliarden-Deal informieren. Konkret beruft sich Ströbele auf Artikel 26 des Grundgesetzes, der Kriegswaffenexporte aus seiner Sicht grundsätzlich missbilligt. Nur die Bundesregierung sei befugt, solche zu erlauben. Gerade in einem derartigen Fall jedoch sei die Regierung "in besonderer Weise gefordert, ihre Praxis öffentlich vor dem Parlament zu rechtfertigen".
Einzusehen auf www.spiegel.de/spiegel/print/d-79723275.html
und auf taz.de : www.taz.de/Bundessicherheitsrat-und-die-Gruenen/!75399/