Wahlkampf 2013

Bundesregierung sieht keine Möglichkeit zur Entschädigung der Opfer der Colonia Dignidad

20.02.2013: Hans-Christian Ströbele fragt die Bundesregierung zu ihren Konsequenzen aus der Verurteilung mehrerer Führungsmitglieder der Sektensiedlung durch den Obersten Gerichtshof von Chile.

Am 25.01.2013 verurteilte der Oberste Gerichtshof von Chile mehrere ehemalige Führungsmitglieder der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad im Süden Chiles zu mehrjährigen Haftstrafen wegen des langjährigen systematischen sexuellen Missbrauchs in der Colonia Dignidad. Unter den Verurteilten befindet sich auch der ehemalige Arzt der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, der bereits 2011 vor der chilenischen Justiz nach Deutschland floh. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt.

Anlässlich des Haftantritts der nun in Chile verurteilten ehemaligen Führungsmitglieder der Colonia Dignidad fragte Hans-Christian Ströbele die Bundesregierung zu ihren Bemühungen um eine rechtliche Aufarbeitung des Falles auch in Deutschland und zu Entschädigungsmöglichkeiten für die deutschen und chilenischen Opfer der Colonia Dignidad.

Die Bundesregierung sagte zwar Unterstützung bei der Übermittlung eines Rechtshilfeersuchens zu, wollte sich zum laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen den Arzt der ehemaligen Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, jedoch nicht äußern. Zu Entschädigungszahlungen an die deutschen und chilenischen Opfer ist die Bundesregierung nicht bereit.

In der Colonia Dignidad wurden jahrzehntelang schwerste Menschenrechtsverbrechen sowohl gegen die deutschen Bewohner der Sektensiedlung als auch gegen Teile der chilenischen Bevölkerung im Umland begangen. Während der Militärdiktatur kooperierte die Führung der Colonia Dignidad außerdem mit dem chilenischen Militär und Geheimdienst und war an der Folter und Ermordung von Regimegegnern beteiligt.


Die Frage und die Antwort der Bundesregierung zum downlad:

Zugehörige Dateien:
2013_02_20 Chile Verurteilungen Colonia Dignidad ANTWORT.pdfDownload (131 kb)