Wahlkampf 2013

NSA-Dokumente beweisen: Snowden hat Recht, Chef der US-Geheimdienste lügt, Ströbele reagiert sofort

01.08.2013: Neue Snowden-Enthüllungen zeigen: US-amerikanische wie auch deutsche Geheimdienstler verwenden mit XKeyScore ein umfassendes Überwachungsprogramm, das sämtliche Netzaktivitäten erfasst. Hans-Christian Ströbele befragt hierzu umgehend die Bundesregierung und fordert: Diese Spitzelei muss sofort aufhören!

  

Offenbar verwenden US-amerikanische wie auch deutsche Geheimdienstler mit XKeyScore ein teuflisch komfortables Überwachungsprogramm: mit beliebiger Begründung in Echtzeit frei recherchierbar (nach Eigennamen, E-Mail- oder IP-Adressen, Suchworten in Suchmaschinen-Abfragen, Sprache des Verdächtigen, verwendetem Browser, Telefonnummern, Chat-Nutzernamen und Freundeslisten oder bestimmte Cookies) etwa in Mails, Facebook-Chats oder nach IP-Adressen von Webseiten-Besuchern. NSA erhob damit 1 bis 2 Milliarden Daten täglich schon 2007, heute weit mehr: außer Verbindungs- auch Inhaltsdaten von Kommunikation. Der Einsatz all dessen gegen Deutsche erfordert noch nicht einmal den Segen eines geheimen US-Richters; doch auch das hätte niemand getröstet.

Diese Spitzelei muß umgehend aufhören, fordert Hans-Christian Ströbele und hat sofort Anfragen dazu an die Bundesregierung gerichtet. Er wird den Einsatz von XKeyScore und bisherige Fehlauskünfte dazu auch zum Thema machen in der baldigen nächsten Sondersitzung des parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums.


Frage zur schriftlichen Beantwortung im Juli 2013

Welche Maßnahmen zum Schutz deutscher Bürger und Bürgerinnen trifft die Bundesregierung, insbesondere durch hiermit erfragte transparente Auskünfte (bitte aufschlüsseln nach allen Verwendern, jeweiligen Rechtsgrundlagen, Einsatzwecken, Betroffenenzahlen) bezüglich der - u.a. durch Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch ausländische Nachrichtendienste genutzten - Überwachungs-Software XKeyscore, welche - entgegen heutigem Leugnen des Koordinators Clapper der US-Geheimdienste (vgl. ZEIT-online 31.7.2013) - in Echtzeit eine massenhafte Speicherung von Kommunikationsverbindungen Unverdächtiger sowie für 3 Tage aller Kommunikationsinhalte ermöglicht (vgl. theguardian.com vom 31.7.2013 Guardian vom 31. Juli),

und mit welchen Maßnahmen v.a. der Datenschutzaufsicht stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicher, dass Unternehmen wie etwa die Deutsche Telekom AG (vgl. FOCUS-online vom 24.7.2013) oder im Internet genannter weiterer Unternehmen ( vgl. puplic intelligence), die in den USA verbundene (Tochter-)Unternehmen unterhalten oder deutsche Kundendaten mithilfe US-amerikanischer Netzbetreiber o.a. Datendienstleister bearbeiten, insbesondere durch Abschluss sogen. CFIUS-Abkommen damit jene Kundendaten US-amerikanischen Sicherheitsbehörden ausliefern ?


Schriftliche Frage im Juli 2013

Mit welchen Ergebnissen kontrolliert die Bundesregierung seit 2001, dass Militär-nahe Dienststellen ehemaliger v.a. angloamerikanischer Stationierungsstaaten sowie diesen verbundene Unternehmen in Deutschland (z.B. der weltgrösste Datennetzbetreiber Level 3 Services Inc.; vgl. ZDF-Frontal21 am 30.7.2013) ihre Verpflichtung zur strikten Beachtung deutschen (auch Datenschutz-) Rechts hierzulande gemäß Art. 2 NATO-Truppenstatut (NTS) einhalten, auch weil die jenen Unternehmen und Subunternehmen - aufgrund der etwa mit den USA am 29.6.2001 geschlossenen bzw. am 11.8.2003 fortgeschriebenen Rahmenvereinbarung bezüglich Art. 72 Abs. 4 und 5 NTS-Zusatzabkommen (ZA) - gewährten Vorrechte lediglich von bestimmten deutschen handels-, gewerbe- sowie finanzrechtlichen Vorschriften gemäß Art. 72 Abs. 1 NTS-ZA befreien, jedoch nicht etwa zu hiesigen Rechtsverletzungen wie Wirtschaftsspionage oder zu Bürger-Ausspähung berechtigen,

und

welchen explizit mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten befassten auswärtigen Unternehmen bzw. Arbeitgebern von mit solchen "analytischen Dienstleistungen" befassten Mitarbeitern (gemäß Anhang zum o.a. Rahmenabkommen [BGBl. 2005 II, 115, 117] oder entsprechender Abreden mit anderen ehemaligen Stationierungsstaaten) hat die Bundesregierung gleichwohl seit 2001 entsprechende Vorrechte gewährt (vgl. ihre Auskunft in BT-Drs. 17/5586 zu Frage 11)?