Anfrage: umgehen Sicherheitsbehörden Kontrollen des Datenschutzbeauftragten?
23.10.2013: Immer wieder muss der Datenschutzbeauftragte feststellen, dass ihm Dateien, z.B. durch bloßen "Probebetrieb" deklariert, vorenthalten werden. Ströbele fragt nach dem genauen Umfang dieses Missstandes.
Bezüglich welcher automatisierten Dateien haben Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2005 die vor Inbetriebnahme eigentlich obligatorische Anhörung des BfDI (vgl. z.B. §§ 14 Abs. 1 BVerSchG, 8 MADG, 6 BNDG, 34 Abs. 1 BKAG usw.) und/oder Zustimmung des Bundesministerium des Inneren verabsäumt, insbesondere durch Deklaration als bloßen "Probebetrieb" (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr und Versäumnisart),
und
welche Angaben macht die Bundesregierung über die Betriebsdauer dieser Dateien sowie den jeweiligen Zeitpunkt, wann Anhörung und/oder Zustimmung nachgeholt wurden (bitte aufschlüsseln nach Datei, Dauer und Nachholzeiten)?