Wahlkampf 2013

Sicherheitsabkommen mit Mexiko: "höchst problematisch"

16.10.2014: In der gestrigen Fragestunde im Deutschen Bundestag hatte Christian Ströbele die Bundesregierung dazu befragt, welche Auswirkungen das Verschwinden von 43 Studenten in der südmexikanischen Stadt Iguala im Bundesstaat Guerrero auf die laufenden Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen zwischen Deutschland und Mexiko hat. Die Studenten waren am 26. September mit Unterstützung und Billung der örtlichen Polizeikräfte und der örtlichen Administration verschleppt worden.

Staatsministerin Böhm antwortete hierzu ausführlich und sicherte zu, auf Ihrer anstehenden Reise nach Mexiko das Schicksal der Studenten und ihre mögliche Ermordung anzusprechen. An dem geplanten Sicherheitsabkommen halte die Bundesregierung aber weiterhin fest. Ziel des Abkommens sei die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der mexikanischen Bundesregierung und deren Unterstützung bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität.

Ströbele betonte, dass man der mexikanischen Regierung deutlich machen müsse, dass eine Sicherheitszusammenarbeit unter solchen Umständen höchst problematisch, wenn nicht ausgeschlossen sei. Außerdem wollte er wissen, was die Bundesregierung in der Sicherheitszusammenarbeit, zu der offenbar auch Waffenlieferungen gehören - so soll Heckler & Koch genehmigt werden, Waffen an die mexikanische Regierung zu liefern -, tue, um für die Zukunft definitiv auszuschließen, dass staatlicher Terror auf diese Art und Weise gegen die Menschen dort ausgeübt wird sowie dass das Sicherheitsabkommen und die gelieferten Waf fen missbraucht werden, um gegen die Bevölkerung vorzugehen?

Ferner fragte Ströbele nach, ob es in dem Sicherheitsabkommen nun eine eindeutige Formulierung geben wird, die Mexiko verpflichtet, Menschenrechtsstandards einzuhalten und wie die Bundesregierung die Einhaltung solcher Zusagen konkret kontrollieren wird.

Die Staatsministerin beteuerte, die Bundesregierung wolle alles dafür tun - auch über das Sicherheitsabkommen - dass Menschenrechte eingehalten würden. Zum Stichpunkt Waffenlieferungen sagte sie wörtlich: "Wir wollen keine Lieferung von entsprechenden Gütern an Militär oder Polizei, denen Menschenrechtsverletzungen oder Korruption vorgeworfen werden."

Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung diese klaren Zusagen einhält. Vor allem wie sie menschenrechtliche Gesichtspunkte und weitere Bedingungen in das Sicherheitsabkommen einarbeiten wird. Bisher werden Sicherheitsabkommen als einfache Rahmenverträge geschlossen, in denen neben den Bereichen und Mitteln und Grenzen der Zusammenarbeit weder der Begriff "Menschenrechte" auftaucht noch konkrete Bedingungen für die Kooperation gestellt werden.

Den Link mit dem Video zur Fragestunde finden Sie hier

Das Wortprotokoll ist hier abrufbar

Die zur Fragestunde gestellte Frage im Volltext

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, nachdem am 26. September 2014 in der südmexika- nischen Stadt Iguala im Bundesstaat Guerrero auf Anordnung des städtischen Sicherheitsbeauftragten 57 Pädagogikstudenten in Polizeiautos verschleppt und mindestens 28 von ihnen durch (bis zu 22 danach festgenommene) Polizisten im Auftrag des Chefs der kriminellen Guerreros Unidos gefoltert und ermordet worden waren, hinsichtlich der Tatumstände, -hintergründe, Täter, benutzten Waffen, Hintermänner usw., und will die Bundesregierung trotz solcher Berichte über Verstrickungen mexikanischer Behörden bzw. Bediensteter in Entführungen, Folter und Morde an ihrem geplanten Sicherheitsabkommen mit Mexiko festhalten, welches offenbar Ende 2014 unterzeichnet werden soll, aber - wie bei allen mir bekannten Sicherheitsabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat - die Einhaltung menschenrechtlicher Standards nicht zur Bedingung macht?