LKA-Beamtin verletzt Rundfunkfreiheit: Unter ihrer Tarnidentität hat "Iris Schneider" die Grenzen ihres polizeilichen Handelns massiv überschritten.
28.01.2015: Hans-Christian Ströbele will wissen: Welche Aufträge erteilten Bundesbehörden vor allem zwischen den Jahren 2001 und 2006 der damals gegen die Hamburger linke Szene eingesetzten verdeckten Ermittlerin - bzw. "Beamtin für Lageaufklärung", BfL - "Iris Schneider" des Hamburger Landeskriminalamtes, welche unter anderem für den Generalbundesanwalt derweil mindestens zweimal tätig war, unter anderem im November 2003 während einer Razzia-Durchsuchung im dortigen Radiosender FSK, die das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2010 (Az. 1 BvR 1739/04) als verfassungswidrig beurteilte (vergleiche Berliner Zeitung vom 5. Januar 2015), und welche durch "Iris Schneider" während solcher verdeckten Einsätze im Auftrag von Bundes- oder Länderbehörden erhobenen vor allem personenbeziehbaren Daten übermittelte sie direkt oder indirekt - etwa via Hamburger Sicherheitsbehörden - an Bundesbehörden wie etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz?
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