Wahlkampf 2013

Verfassungsschutz: auflösen und Neustart statt Weiterwursteln, Aufblähen und Reformblockade

26.03.2015: Zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz erklärt Hans-Christian Ströbele, (Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste):

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verfassungsschutz - soweit bisher bekannt - zieht die falschen Schlussfolgerungen aus dessen Totalversagen bei der Aufklärung des NSU. Hingegen setzte der Verfassungsschutz bisher von den 47 Reformempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses kaum eine ernsthaft um. Der Entwurf gewährleistet weiterhin keine ausreichende Koordination des Verfassungsschutzes von Bund und Ländern, geschweige mit andere Sicherheitsbehörden. Die Ämter werden z.B. weiterhin nicht voneinander wissen, ob und welche V-Leute wo aktiv sind. Parallel- und Doppelarbeit, Konkurrenzen und Gegeneinander werden auch künftig an der Tagesordnung sein.

Vor allem werden durch den Gesetzentwurf V-Leute des Bundesverfassungsschutzes (BfV) nicht besser unabhängig und parlamentarisch kontrolliert, sondern sie sind weiter außerhalb wirksamer Kontrolle. Damit werden die dahingehenden Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses unterlaufen und konterkariert. Die Tätigkeit der V-Leute kontrolliert weiterhin nur das BfV selbst. Illegale Praktiken wie die Begehung von Straftaten werden eben nicht konsequent verboten, sondern können von der Spitze des BfV gedeckt und so faktisch straflos gestellt werden. V-Leute werden damit zur Begehung von Straftaten ermutigt; denn sie können davon ausgehen, dass der Verfassungsschutz sie, solange sie kooperieren, vor Strafverfolgern und Justiz deckt.

Die Probleme dieser V-Mann-Regelungen potenzieren sich, indem der Gesetzentwurf diese auch auf den Militärischen Abschirmdienst erstreckt und vermutlich auch auf den BND.

Ferner weitet der Gesetzentwurf die massenhafte strategische Telekommunikationsüberwachung des BND auf diffuse Cyber-Gefahren aus und ermöglicht mehr Übermittlungen so gewonnener Personendaten auch ins Ausland. Das ist eine falsche, unzeitgemäße Regelung nach US-Vorbild; die bisherigen Erkenntnisse des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages legen hingegen eine Einschränkung statt Ausweitung solcher Praktiken nahe.

Staat all dessen gehört der Verfassungsschutz nach Auffassung der Grünen aufgelöst und bedarf eines völligen Neustarts, möglichst ohne die unzuverlässigen V-Leute."

QUELLEN: Positionen der Grünen im Bundestag zu Geheimdiensten:

Grüner Fraktionsbeschluß vom 27.11.2012: "Für eine Zäsur in der Deutsche Sicherheitsarchitektur - Auflösung des Verfassungsschutzes, Neustrukturierung der Inlandsaufklärung und Demokratieförderung"

Grüner Fraktionsbeschluß vom 2.9.2011: Sicherheit im Dienst der Freiheit"