Wahlkampf 2013

Ströbele befragt Bundesregierung zur Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit Journalisten

23.03.2016: Hans-Christian Ströbele, MdB forderte die Bundesregierung in der Fragestunde am 16.03.2016 zur Abgabe von Auskünften über die Beschäftigung von Journalisten als verdeckte investigative Aufklärungshilfen und die rechtlichen sowie praktischen Grenzen, welche die Sicherheitsbehörden bei dieser Kooperation beachten, auf.

Lesen Sie hier die Frage von Hans-Christian Ströbele:

Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die Beschäftigung von Journalisten als verdeckte investigative Aufklärungsgehilfen im In- und Ausland bzw. über die Nutzung von deren Erkenntnissen durch die einzelnen Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Zahl und Medien), v. a. durch das Bundeskriminalamt bezüglich Islamisten (vgl. etwa SZ vom 8. März 2016 ,,Der Fund"; vgl. auch KONTEXT vom 18. Juni 2014 "Der Hilfspolizist", gruenlink.de/14k7), und welche rechtlichen sowie praktischen Grenzen beachten die Sicherheitsbehörden bei einer solchen Zusammenarbeit,um angesichts einschlägiger Presseratsrichtlinien (etwa die Nummer 5.2. und 6.1.: Verbot von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Doppelfunktionen) die Unabhängigkeit solcher Journalisten sowie der sie beschäftigenden Medien nicht zu kompromittieren?

Die Antwort der Bundesregierung:

Innerhalb der zur Beantwortung einer mündlichen Frage vorgegebenen Frist ist der Bundesregierung eine vollumfassende Beantwortung für alle betroffenen Sicherheitsbehörden nicht möglich. Sicherheitsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern werben grundsätzlich keine Journalisten zur verdeckten Informationsgewinnung an. Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist allerdings nicht gesetzlich geschützt. Jeder kann sich Journalist nennen. Inwieweit sich Personen, die sich als Journalisten verstehen und entsprechend auftreten, den Richtlinien des Presserates unterwerfen, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.