Wahlkampf 2013

Herr Maas als Handlanger der Polizeigewerkschaft: wieder einmal soll es das Strafrecht richten

29.11.2016: Hans-Christian Ströbele zu den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas, Übergriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Soldaten mit höherer Strafe zu bedrohen:

  

Die angekündigte Verschärfung könnte Herr Maas sich sparen. Das geltende Recht reicht völlig aus, um gewalttätige Übergriffe, zum Beispiel auf Polizisten, entsprechend zu bestrafen. Nach dem was bisher über die Pläne bekannt ist, könnte dabei das Prinzip der Gleichbehandlung vernachlässigt werden: Angriffe auf Beamte - abseits von Vollstreckungshandlungen - sollen härter bestraft werden als Übergriffe auf sonstige Bürger. Dies läuft nicht nur dem ursprünglichen Regelungszweck des § 113 StGB zuwider. Es können sich auch Konstellationen ergeben, in denen die Verhängung der Mindeststrafe von 6 Monaten zu unbilligen Ergebnissen führt. Etwa, wenn bei einer Demonstration gemeinschaftlich Widerstand geleistet wird, mit Gerangel und Geschubse. Polizisten und Rettungskräfte verdienen Respekt - einverstanden, Herr Maas. Aber das Strafrecht ist nicht das richtige Mittel um diesen auszudrücken.