Wahlkampf 2013

Zentrale Vorschläge für eine soziale Wohnungspolitik

15.05.2013: In der grünen Friedrichshain-Kreuzberger Kiezzeitung "Der Stachel" (Ausgabe Nr.46) nennen Hans-Christian Ströbele und Katrin Schmidberger (MdA) die 10 zentralen grünen Forderungen für eine soziale Wohnungspolitik.

  
 

Foto: PM Cheung

Grenzen für Neuvermietungen Mieterhöhungen bei Neuvermietung sind allenfalls bis zu 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete des jeweiligen Mietspiegels zuzulassen. Vermieter, die eine 20 % oder mehr höhere Neumiete verlangen als für vergleichbare Wohnungen in betreffenden Stadtvierteln üblich, sollen bestraft werden (gemäß Wirtschaftsstrafgesetz), schon wenn solche Wohnungen nur dort knapp sind statt in Gesamtberlin.

Begrenzung von Mietsteigerungen ohne Wohnwertverbesserung (Bestandsmieten) Mieterhöhungen für Bestandsmieten ohne Wohnwertverbesserung müssen weiter abgesenkt werden. Wir fordern, dass Mieten künftig nur noch 15% innerhalb von vier Jahren erhöht werden dürfen (statt heute 20% innerhalb von drei Jahren). Das Land Berlin selbst könnte durch eine Verordnung die Mietsteigerungen auf 15% begrenzen. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den örtlichen Mietspiegel sollten künftig die Bestandsmieten der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden, nicht nur wie bis-her die teureren Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre.

Begrenzung von Mietsteigerungen durch Modernisierung MieterInnen sollen nur real angefallene Modernisierungskosten erstatten müssen, statt dauerhafter Mietzuschläge deswegen, wie heute gilt. Zudem soll diese Modernisierungsumlage von derzeit 11% auf höchstens 9% pro Jahr gesenkt werden. Spart ein/e MieterIn weniger Heizkosten durch die Sanierung ein (z.B. 3%), so dürfen die Investitionskosten dafür nur in dieser Höhe auf sie/ihn umgelegt werden. Auch dürfen auf den/die MieterIn nicht mehr die Kosten jeglicher (z.B. Luxus-)Modernisierungen umgelegt werden, sondern nur noch für Wärmedämmungen und für altersgerechten Wohnungsumbau. Die Kosten für letztere sollen die Miete ebenfalls nur noch in Höhe des realen Nutzwertes (z.B. Barrierefreiheit) erhöhen dürfen.

Mietobergrenzen in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten ermöglichen Eine Änderung des Bundesbaurechts soll den Bezirken - wie bis 2002 - wieder eindeutig ermöglichen, Mietobergrenzen festzusetzen. Dadurch sollen die bisherigen - v.a. fi nanziell schwächer gestellte - BewohnerInnen sogen. Sanierungs- und Milieuschutzgebiete vor Verdrängung geschützt werden. Die Obergrenze der Bruttowarmmieten sollte für Berlin bei maximal 25 - 30% des durchschnittlichen Haushaltseinkommens festgelegt werden.

Zweckentfremdung von Wohnraum untersagen Die anhaltende Zweckentfremdung von Wohnraum etwa als Ferienwohnungen (ca. 17.000 in der Innenstadt), Gewerbeflächen oder durch spekulativen Leerstand muss - wie bis 2002 - wieder verboten werden: nun in ganz Berlin. Ausnahmen für künftige wie auch schon geschehene Zweckentfremdungen bedürften einer Genehmigung. Das sieht ein Gesetzentwurf der Berliner Grünen vor. Das gesamte Abgeordnetenhaus forderte ein solches Gesetz schon im Mai 2011, doch der Senat blieb untätig.

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und Immobilienspekulation eindämmen Der Berliner Senat soll den Bezirken durch Rechtsverordnung ermöglichen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten zu untersagen. So sollen die bisherigen BewohnerInnen vor enormen Mietsteigerungen und Verdrängung geschützt werden. Denn in den letzten ca. 10 Jahren wurden mehr als 75.000 Berliner Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt und oft auch zusammengelegt, v.a. durch Investoren zwecks teurerer Weitervermietung. Dadurch gingen MieterInnen sehr viele günstige und kleinere Wohnungen verloren. Im Milieuschutzgebiet Boxhagener Platz in Friedrichshain sind schon 23% der Wohnungen in Einzeleigentum umgewandelt, am Teutoburger Platz und Helmholtzplatz in Prenzlauer Berg schon 40% bzw. 29%. Um Immobilienspekulation einzudämmen, wollen wir bundesrechtlich auf große Immobilienverkäufe eine Abgabe erheben ("Transaktionssteuer") sowie die Grunderwerbssteuer erhöhen (bzw. nach Mindesthaltefristen diff erenzieren wie früher die Kapitalverkehrssteuer auf kurzfristige Aktiengewinne).

Richtwerte für ALG II-Beziehende der Realität anpassen Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und steigender Mieten müssen die Ämter BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung höhere Miet- und Heizkostenzuschüsse bewilligen. Die Richtwert-Regelungen dafür müssen jährlich an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden, ebenso die Höhe des Wohngeldes.

Für einen neuen Sozialen Wohnungsbau Die Mieten aller Berliner Sozialwohnungen sollen in den nächsten fünf Jahren auf 5,50 Euro/m² begrenzt werden, um die aktuelle Verdrängung vieler MieterInnen zu stoppen. Zusätzlich müssen die Sozialämter bei Bedarf Mieten individuell ausgleichen, um sonst drohende Umzüge zu vermeiden. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen einkommensschwachen Haushalten mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen und mehr Häuser insolventer Eigentümergesellschaften aufkaufen. Zusammen mit Mieterinitiativen wollen wir Vorschläge für die Rettung bestehender Sozialwohnungen und die umfassende Förderung Sozialen Wohnraums erarbeiten bzw. fortentwickeln.

Keine ökologische Verdrängung Das sogenannte Stufenmodell von IHK, BUND und Berliner Mieterverein für ein Berliner Klimaschutzgesetz und zur Erfüllung der Klima-Grenzwerte muss endlich umgesetzt werden. Damit soll der Staat für energetische Gebäudesanierungen nur solche Baustandards vorschreiben, die Heizenergie in bestimmtem Umfang einsparen, ohne GebäudeeigentümerInnen sowie MieterInnen finanziell zu überfordern. BezieherInnen von ALG II oder Grundsicherung sollen mit ihren Unterkunftskosten einen Zuschlag für solche Umlagen erhalten ("Klima-Bonus"). Entsprechendes soll für Wohngeld Berechtigte und andere bedürftige Haushalte gelten ("Klimawohngeld").

Bestellerprinzip beim Maklerwesen einführen Vermieter, die Makler mit Wohnraum-Vermittlung beauftragen, sollen dessen Kosten selbst tragen und nicht mehr auf die MieterInnen abwälzen dürfen (sog. Besteller-Prinzip).

ACHTUNG: Demnächst erscheint der neue Berliner Mietspiegel - Lassen Sie sich im Falle einer Mieterhöhung rechtlich beraten!

Hans-Christian Ströbele, Mitglied des Bundestages, Direktkandidat für den Wahlkreis 83

Katrin Schmidberger, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Sprecherin für Mieten und Soziale Stadtpolitik